Zahlreiche Menschen klagen über Schlafstörungen, durch die sie sich vorübergehend erheblich in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt fühlen.
Wenn diese Probleme nur sporadisch oder nur über einen kurzen Zeitraum auftreten, so haben sie für sich keinen Krankheitswert. Erst bei häufiger Wiederholung oder einer länger anhaltenden Beeinträchtigung der Befindlichkeit bedürfen Schlafstörungen einer ärztlichen Abklärung und Therapie.
In vielen Fällen kann ein qualifizierter Zahnarzt mit so genannten Schnarchschienen helfen.
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Zur Behandlung einer obstruktiven Schlafapnoe muss zunächst festgestellt werden, was die Ursache der Atembehinderung ist.
Hierzu erfolgt zunächst eine weitergehende Untersuchung durch den Schlafmediziner, der auch das Schlafverhalten durch so genannte poly(somno)graphische Untersuchungen ambulant oder in einem Schlaflabor ermitteln kann.
Wenn die Schlafstörung durch eine Verengung der oberen Atemwege bedingt ist, stehen mehrere Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie. |